SG Marburg - Beschluss vom 26.03.2008
S 12 KA 1429/05
Normen:
RVG § 2 Abs. 2 S. 1 Anl. 1 Nr. 2400 ;
Fundstellen:
AGS 2008, 451
JurBüro 2008, 365
MedR 2008, 431
RVGreport 2008, 181

Vergütung von Rechtsanwälten, Höhe der Geschäftsgebühr bei umfangreichen oder schwierigen Tätigkeiten im Vertragsarztrecht

SG Marburg, Beschluss vom 26.03.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 1429/05

DRsp Nr. 2008/17186

Vergütung von Rechtsanwälten, Höhe der Geschäftsgebühr bei umfangreichen oder schwierigen Tätigkeiten im Vertragsarztrecht

Für die Bewertung als schwierig im Sinne von Nr. 2400 des Vergütungsverzeichnisse der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist auf die Schwierigkeiten abzustellen, die typischerweise mit der Rechtsmaterie verbunden sind, wobei Probleme des Vertragsarztrechtes als schwierige Rechtsmaterien einzustufen sind. Auf die Vorkenntnisse eines Rechtsanwalts und seine schwerpunktmäßige Befassung mit der Rechtsmaterie kommt es nicht an. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVG § 2 Abs. 2 S. 1 Anl. 1 Nr. 2400 ;
Fundstellen
AGS 2008, 451
JurBüro 2008, 365
MedR 2008, 431
RVGreport 2008, 181