SG Marburg - Beschluss vom 18.08.2008
S 7 P 14/06
Normen:
RVG -VV Nr. 1006;

Vergütung von Rechtsanwälten, anwaltliche Mitwirkung bei Teilanerkenntnis und Klagerücknahme

SG Marburg, Beschluss vom 18.08.2008 - Aktenzeichen S 7 P 14/06

DRsp Nr. 2008/20682

Vergütung von Rechtsanwälten, anwaltliche Mitwirkung bei Teilanerkenntnis und Klagerücknahme

Bei Annahme eines Teilanerkenntnisses und Klagerücknahme liegt eine für die Erledigung kausale anwaltliche Mitwirkung im Sinne der Gebührenziffer 1006 VV RVG vor, wenn der Rechtsanwalt das Angebot der Gegenseite mit dem eigenen Mandanten ausführlich erörtert und der Rechtsstreit in der Folge unstreitig beigelegt wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVG -VV Nr. 1006;