Vergütung von Rechtsanwälten, anwaltliche Mitwirkung bei Teilanerkenntnis und Klagerücknahme
SG Marburg, Beschluss vom 18.08.2008 - Aktenzeichen S 7 P 14/06
DRsp Nr. 2008/20682
Vergütung von Rechtsanwälten, anwaltliche Mitwirkung bei Teilanerkenntnis und Klagerücknahme
Bei Annahme eines Teilanerkenntnisses und Klagerücknahme liegt eine für die Erledigung kausale anwaltliche Mitwirkung im Sinne der Gebührenziffer 1006 VV RVG vor, wenn der Rechtsanwalt das Angebot der Gegenseite mit dem eigenen Mandanten ausführlich erörtert und der Rechtsstreit in der Folge unstreitig beigelegt wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]