Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 26. September 2013 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin begehrt weitere Kosten einer Krankenhausbehandlung. Im Streit ist insbesondere, ob zwei stationäre Krankenhausbehandlungen im Wege der Fallzusammenführung mit nur einer Fallpauschale abzurechnen sind.
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