Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 1.290,03 EUR festgesetzt.
Streitig ist die teilweise Rückzahlung von Krankenhausbehandlungskosten in Höhe von 1.290,03 EUR.
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