1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 17. Dezember 2008, Az. öD 4 Ca 752 b/08, abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 14.864,02 € brutto zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen die Parteien je zur Hälfte.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
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