Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 18.04.2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist das Honorar für das Quartal 1/2012.
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