Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.352,28 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Höhe des Honorars der Klägerin für die Quartale I/2009 sowie III/2009 bis II/2010. Im Streit ist insbesondere, ob die Klägerin einen Anspruch auf Konvergenzzuschläge hat. Streitgegenständlich ist hier das Honorar für das Quartal III/2009.
Die Klägerin ist eine fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaft in K , die im streitigen Zeitraum aus den Fachärzten für Anästhesiologie Dr. G , Dr. J , Herrn S und Dr. R bestand. Frau Dr. R ist seit dem Quartal I/2009 bei der Klägerin beschäftigt. Zuvor war sie in einer Einzelpraxis tätig. Sie befand sich im gesamten streitigen Zeitraum noch in der Wachstumsphase.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|