LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.01.2012
L 7 KA 69/08
Normen:
SGB V § 85 Abs. 4 S. 6; SGB V § 85 Abs. 4 S. 7; SGB V § 85 Abs. 4 S. 8; SGB V § 85 Abs. 4a S. 1 Halbs. 2;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 27.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 79 KA 87/06

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Zulässigkeit von Individualbudgetierungsregelungen in Honorarverteilungsverträgen ab 1.4.2005

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.01.2012 - Aktenzeichen L 7 KA 69/08

DRsp Nr. 2013/3922

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Zulässigkeit von Individualbudgetierungsregelungen in Honorarverteilungsverträgen ab 1.4.2005

Sofern ein Vertrag über den Honorarverteilungsmaßstab ab dem 1. April 2005 noch die Bildung eines Individualbudgets vorsieht, verstößt dies gegen § 85 Abs. 4 SGB V und die Vorgaben des Bewertungsausschusses; Individualbudgets stellen kein Steuerungsinstrument dar, das den gesetzlich vorgegebenen Regelleistungsvolumen in seinen Auswirkungen vergleichbar ist.

Sofern ein Vertrag über den Honorarverteilungsmaßstab ab dem 1.4.2005 noch die Bildung eines Individualbudgets vorsieht, verstößt dies gegen § 85 Abs. 4 SGB V und die Vorgaben des Bewertungsausschusses; Individualbudgets stellen kein Steuerungsinstrument dar, das den gesetzlich vorgegebenen Regelleistungsvolumen in seinen Auswirkungen vergleichbar ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 27. Februar 2008 geändert, soweit darin die Beklagte für das Quartal II/05 zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verpflichtet wurde.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte nicht berechtigt war, das Honorar der Klägerin für das Quartal II/05 durch ein Individualbudget zu begrenzen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung wird zurückgewiesen.