LSG Bayern - Urteil vom 12.02.2014
L 12 KA 79/12
Normen:
EBM-Ä Nr. 8651; SGB V § 87;
Vorinstanzen:
SG München, - Vorinstanzaktenzeichen S 39 KA 1250/08

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Zulässigkeit von Honorarberichtigungen; Abrechenbarkeit der Gebührenordnungsposition 8651 für parenterale Polychemotherapien

LSG Bayern, Urteil vom 12.02.2014 - Aktenzeichen L 12 KA 79/12

DRsp Nr. 2014/7568

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Zulässigkeit von Honorarberichtigungen; Abrechenbarkeit der Gebührenordnungsposition 8651 für parenterale Polychemotherapien

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 24.04.2012 (Quartal 4/01, S 39 KA 1251/08, L 12 KA 80/12) insoweit aufgehoben, als die Beklagte verpflichtet wurde, in mehr als 39 Fällen die Ziffer 8651 nachzuvergüten. Die Klage der Klägerin wird insoweit abgewiesen und die Berufung der Beklagten im Übrigen zurückgewiesen.

II.

Die Berufungen der Beklagten gegen die Gerichtsbescheide des Sozialgerichts München vom 20.04.2012 und 24.04.2012 (Quartale 1/01, 1/02 bis 4/02, L 12 KA 79/12, L 12 KA 81/12 bis L 12 KA 84/12) werden zurückgewiesen.

III.

Die Beklagte hat die Kosten der Berufungsverfahren zu tragen.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EBM-Ä Nr. 8651; SGB V § 87;

Tatbestand

I.

Die Klägerin wendet sich gegen sachlich-rechnerische Richtigstellungen in den Quartalen 1/01, 4/01 bis 4/02. Die Klägerin ist in A-Stadt zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen und nimmt als Internistin/Hämatologie an der vertragsärztlichen Versorgung teil.