Die Revisionen der Klägerin und der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgericht vom 23. Februar 2011 werden zurückgewiesen.
Die Klägerin und die Beklagte tragen die Kosten des Revisionsverfahrens je zur Hälfte.
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Umstritten ist die Höhe vertragsärztlichen Honorars für das Quartal II/2005.
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