Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 15. September 2010 und der Bescheid der Beklagten vom 10. Oktober 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 14. März 2006 aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, über den Honoraranspruch des Klägers im Quartal II/2005 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden.
Die Beklagte trägt die Kosten des Klage- und des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
Streitig ist die Höhe vertragsärztlichen Honorars im Quartal II/2005.
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