Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 25. Juni 2014 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
I
Im Streit steht, ob die Beklagte die Vergütung für die von der Klägerin erbrachten analytischen Laborleistungen des Kapitels 32 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für ärztliche Leistungen (EBM-Ä) sowie die Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM-Ä quotieren durfte.
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