BSG - Urteil vom 19.08.2015
B 6 KA 33/14 R
Normen:
SGB V § 87 Abs. 1; EBM-Ä (2008) Kap. 32.2; EBM-Ä (2008) Kap. 40;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 25.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 27 KA 151/11

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Rechtmäßigkeit einer Quotierung der für laboranalytische Untersuchungen gezahlten Kostenerstattungen sowie der Pauschalkosten eines Medizinischen Versorgungszentrums; Ermächtigung des Bewertungsausschusses

BSG, Urteil vom 19.08.2015 - Aktenzeichen B 6 KA 33/14 R

DRsp Nr. 2016/1987

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Rechtmäßigkeit einer Quotierung der für laboranalytische Untersuchungen gezahlten Kostenerstattungen sowie der Pauschalkosten eines Medizinischen Versorgungszentrums; Ermächtigung des Bewertungsausschusses

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 25. Juni 2014 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Normenkette:

SGB V § 87 Abs. 1; EBM-Ä (2008) Kap. 32.2; EBM-Ä (2008) Kap. 40;

Gründe:

I

Im Streit steht, ob die Beklagte die Vergütung für die von der Klägerin erbrachten analytischen Laborleistungen des Kapitels 32 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für ärztliche Leistungen (EBM-Ä) sowie die Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM-Ä quotieren durfte.