BSG - Urteil vom 19.08.2015
B 6 KA 34/14 R
Normen:
SGB V § 87 Abs. 1; EBM-Ä (2008) Kap. 32.2;
Fundstellen:
BSGE 119, 231
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 25.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 27 KA 152/11

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Rechtmäßigkeit einer Quotierung der für laboranalytische Untersuchungen gezahlten Kostenerstattungen für Laborgemeinschaften; Ermächtigung des Bewertungsausschusses

BSG, Urteil vom 19.08.2015 - Aktenzeichen B 6 KA 34/14 R

DRsp Nr. 2016/1788

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Rechtmäßigkeit einer Quotierung der für laboranalytische Untersuchungen gezahlten Kostenerstattungen für Laborgemeinschaften; Ermächtigung des Bewertungsausschusses

Die Quotierung der Vergütungen für vertragsärztliche Leistungen, die nicht den Regelleistungsvolumina unterliegen, jedoch Bestandteil der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung sind, ist auch dann zulässig, wenn es sich um Kostenpauschalen oder Pauschalkostenerstattungen handelt, für die im Bewertungsmaßstab feste Euro-Beträge vorgesehen sind.

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 25. Juni 2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

SGB V § 87 Abs. 1; EBM-Ä (2008) Kap. 32.2;

Gründe:

I

Im Streit steht, ob die Beklagte die Vergütung für die von der Klägerin erbrachten analytischen Laborleistungen des Abschnitts 32.2 ("Allgemeine Laboratoriumsuntersuchungen") des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für ärztliche Leistungen (EBM-Ä) quotieren durfte.