BSG - Urteil vom 15.07.2015
B 6 KA 28/14 R
Normen:
SGB V § 85 Abs. 4;
Vorinstanzen:
LSG Saarland, vom 03.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen L 3 KA 5/11
SG Saarbrücken, vom 11.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 KA 118/07

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Rechtmäßigkeit der Honorarverteilung ab dem 2. Quartal 2005 für eine Berufsausübungsgemeinschaft nach arztgruppenspezifischen Durchschnittswerten

BSG, Urteil vom 15.07.2015 - Aktenzeichen B 6 KA 28/14 R

DRsp Nr. 2015/21334

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Rechtmäßigkeit der Honorarverteilung ab dem 2. Quartal 2005 für eine Berufsausübungsgemeinschaft nach arztgruppenspezifischen Durchschnittswerten

Honorarverteilungsregelungen, nach denen sich der anzuerkennende Leistungsbedarf aus der Multiplikation des Punktzahlvolumens des Fachgruppendurchschnitts mit einem individuellen Anpassungsfaktor ergab, entsprachen der ab dem 1.4.2005 geltenden Übergangsregelung für die Einführung von Regelleistungsvolumen.

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 3. Dezember 2013 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.

Normenkette:

SGB V § 85 Abs. 4;

Gründe:

I

Die Klägerin begehrt eine höhere Honorierung ihrer vertragsärztlichen Leistungen, insbesondere für das Quartal II/2005.