LSG Hamburg - Urteil vom 19.01.2022
L 5 KA 42/17
Normen:
SGB V § 87b Abs. 1; SGB V § 87b Abs. 2 S. 1; SGB V § 87b Abs. 4; SGB V § 95 Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1;

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Medizinischer VersorgungszentrenAnforderungen an die Berechnung individueller Leistungsbudgets für angestellte ÄrzteZulässigkeit einer Finanzierung der Verlustbegrenzung innerhalb einer Arztgruppe

LSG Hamburg, Urteil vom 19.01.2022 - Aktenzeichen L 5 KA 42/17

DRsp Nr. 2022/6108

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Medizinischer Versorgungszentren Anforderungen an die Berechnung individueller Leistungsbudgets für angestellte Ärzte Zulässigkeit einer Finanzierung der Verlustbegrenzung innerhalb einer Arztgruppe

§ 87b SGB V räumt die Möglichkeit ein, individuelle Leistungsbudgets innerhalb der Arztgruppen im Verteilungsmaßstab zu vereinbaren. Daraus ergibt sich auch, dass für die Arztgruppen untereinander eine Verpflichtung besteht, Gewinne und Verlust auszugleichen. Mit der ILB-Systematik soll mittelfristig durch die Übertragung der Leistungsbedarfsanteile des Vertragsarztes im Vorjahresquartal auf das Abrechnungsquartal eine leistungsproportionale Vergütung sowohl innerhalb der einzelnen Arztgruppe als auch unter den Arztgruppen erreicht werden.

Tenor

1. Die Berufung wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 87b Abs. 1; SGB V § 87b Abs. 2 S. 1; SGB V § 87b Abs. 4; SGB V § 95 Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um den Honorarbescheid für das erste Quartal 2014.