Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Sächsischen Landessozialgerichts vom 16. Mai 2012 und des Sozialgerichts Leipzig vom 21. April 2010 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 5626,41 Euro nebst Zinsen hierauf in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen ab 12. Mai 2009, zudem auf einen Betrag von 1755 Euro vom 15. bis 21. April 2009, auf einen Betrag von 3555 Euro vom 22. April bis 6. Mai 2009 und auf einen Betrag von 4626,41 Euro vom 7. bis 11. Mai 2009. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 5626,41 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Vergütung von Krankenhausbehandlung.
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