Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 18. Januar 2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits auch im Berufungsverfahren.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird endgültig auf 6.540,03 € festgesetzt.
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