Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 18. Juli 2012 sowie der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hannover vom 14. Dezember 2009 aufgehoben. Der Rechtsstreit über das Begehren der Klägerin, die Beklagte zu verurteilen, der Klägerin 6680,52 Euro nebst Zinsen hierauf in Höhe von zwei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 8. Juli 2007 zu zahlen, ist durch angenommenes Anerkenntnis der Beklagten erledigt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in allen Rechtszügen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 6680,52 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über Krankenhausvergütung.
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