Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 27. August 2015 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 922,57 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Vergütung einer Krankenhausbehandlung.
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