Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 30. Juli 2013 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 2652,14 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung.
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