LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 26.06.2020
L 9 KR 523/17
Normen:
BGB § 387; DKR (2011) D003i ;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 10.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 210 KR 1284/13

Vergütung stationärer KrankenhausbehandlungÜberschreitung der unteren GrenzverweildauerKodierung einer Nebendiagnose

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.06.2020 - Aktenzeichen L 9 KR 523/17

DRsp Nr. 2020/13774

Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung Überschreitung der unteren Grenzverweildauer Kodierung einer Nebendiagnose

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 10. November 2017 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 387; DKR (2011) D003i ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung.

Die Klägerin ist Trägerin der H Klinik B, einer Akutklinik der Grund- und Regelversorgung im thüringischen B.

Die Klinik behandelte in der Zeit vom 2. Dezember bis zum 5. Dezember 2011 den bei der Beklagten Versicherten K (geb. 1943) zur transurethalen Elektroresektion (= Verkleinerung bei Prostatahyperplasie mit Blasenentleerungsstörung). Der Versicherte war seit Oktober 2011 wegen Restharn mit einem Zystofix versorgt (d.h. einem Katheter, der direkt unterhalb des Nabels durch die Bauchdecke führt und den Urin unter Umgehung der Harnröhre direkt aus der Harnblase ableitet). Im Rahmen der Operation wurden neben der Resektion an der Prostata Blasensteine entfernt und der Zystofixkatheter ausgewechselt (OP-Bericht vom 2. Dezember 2011).