Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14.11.2017 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat zwei Drittel und die Beklagte hat ein Drittel der Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Abrechnung einer stationären Krankenhausbehandlung.
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