Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 11.09.2017 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 4.061,83 EUR endgültig festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Vergütung der Krankenhausbehandlung eines Mitglieds der Beklagten.
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