Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 23. April 2015 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 526,79 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Begleichung von Krankenhausbehandlungskosten.
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