Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden vom 22. November 2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 73.955,25 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Vergütung eines vollstationären Krankenhausaufenthalts.
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