Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 13. Juli 2018 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt im Berufungsrechtszug die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für den Berufungsrechtszug auf 2.173,78 € festgesetzt.
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