Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 12.01.2021 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 2.408,08 € zzgl Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 14.11.2018 zu zahlen
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird auf 2.408,08 € festgesetzt.
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