Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 26.02.2020 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 9.134,40 € für das Berufungsverfahren festgesetzt.
Die Beteiligten streiten (noch) um die Rückerstattung von Krankenhausvergütung.
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