1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Berufungskläger.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche.
Die Beklagte ist ein Unternehmen für Wach- und Sicherheitsleistungen. Die Klägerin ist Sicherungsposten und seit Oktober 1994 bei der Beklagten beschäftigt. In der mündlichen Verhandlung vom 11.07.2011 wurde unstreitig, dass für den streitbefangenen Zeitraum beide Parteien nicht bzw. nicht mehr tarifgebunden waren.
Der Arbeitsvertrag vom 28.11.1994, auf dessen Inhalt im Übrigen, Blatt 8 der Gerichtsakte, Bezug genommen wird, lautet in Auszügen:
"3.Entgelt
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