Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 14.07.2022 abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 1.540,53 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um die Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung.
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