Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Potsdam vom 21. September 2020 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung.
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