Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Wiesbaden vom 28. Dezember 2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 1.420,28 € festgesetzt.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über einen Verlegungsabschlag von einer Krankenhausabrechnung.
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