Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 15. April 2013 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 7808,31 Euro festgesetzt.
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