Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 22. September 2022 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 912,91 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Vergütung einer Krankenhausbehandlung.
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