Vergütung einer Krankenhausbehandlung, Anwendung der Prozedurenschlüssel 1-275.0 und 5-399.a der Deutschen Kodierrichtlinien
SG Koblenz, Urteil vom 28.02.2007 - Aktenzeichen S 6 KR 42/06
DRsp Nr. 2007/20821
Vergütung einer Krankenhausbehandlung, Anwendung der Prozedurenschlüssel 1-275.0 und 5-399.a der Deutschen Kodierrichtlinien
Für die Abrechnung von Behandlungsfällen in 2005 kann neben dem Prozedurenschlüssel 1-275.0 (Koronarangiographie mit Druckmessung in der Aorta) nicht zusätzlich der Prozedurenschlüssel 5-399.a (andere Operationen an Blutgefäßen: Verschluss eines Stichkanals mit Kollagen) kodiert werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]