SG Freiburg (Breisgau) - S 1 KA 1959/05 - 26.10.2005,
Vergütung des Rechtsanwalts, schwierige Rechtsmaterie, Geschäftsgebühr bei Entscheidung über Sofortvollzug
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2006 - Aktenzeichen L 5 KA 5567/05
DRsp Nr. 2007/19793
Vergütung des Rechtsanwalts, schwierige Rechtsmaterie, Geschäftsgebühr bei Entscheidung über Sofortvollzug
1. Schwierigkeiten, die typischerweise mit der Rechtsmaterie verbunden sind, sind bei der Einstufung einer Rechtsmaterie als schwierig zu berücksichtigen. Auf die konkreten Vorkenntnisse des Rechtsanwalts kommt es nicht an.2. Nicht zu den verschiedenen Angelegenheiten des § 17RVG, die eine weitere Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV RVG entstehen lässt, zählt eine Entscheidung über den Sofortvollzug. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]