LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 23.05.2007 L 3 KA 268/04
Normen:
BPflV (1994) § 2 Abs. 2 S. 1 § 23 Abs. 1 § 7 Abs. 1 S. 1 ; EBM-Ä Nr. 3500, Nr. 3500ff; SGB V § 85 Abs. 1 § 85 Abs. 4 § 87 Abs. 2 S. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Hannover, vom 08.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 KA 146/02
Vergütung belegärztlicher Leistungen, Erstattungsanspruch bei selbst erbrachten Laborleistungen, Vergütung externer Leistungserbringer
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.05.2007 - Aktenzeichen L 3 KA 268/04
DRsp Nr. 2007/20366
Vergütung belegärztlicher Leistungen, Erstattungsanspruch bei selbst erbrachten Laborleistungen, Vergütung externer Leistungserbringer
1. Auch bei der Ausgestaltung des Honorarverteilungsmaßstabes ist die gesetzliche Vorgabe zu berücksichtigen, wonach die Vergütung belegärztlicher Leistungen die Besonderheiten der belegärztlichen Tätigkeit zu berücksichtigen hat.2. Erbringt ein Belegarzt Laboruntersuchungen selbst, die Gegenstand des von den Krankenkassen an das Krankenhaus gezahlten Pflegesatzes sind, so muss er Kostenerstattungsansprüche gegenüber dem Krankenhausträger geltend machen.3. Auch solche Leistungen, mit deren Erbringung das Krankenhaus extreme Leistungserbringer beauftragt, werden mit dem Pflegesatz abgegolten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BPflV (1994) § 2 Abs. 2 S. 1 § 23 Abs. 1 § 7 Abs. 1 S. 1 ;
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