Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 22. Juni 2016 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Vergrößerung ihres Regelleistungsvolumens (RLV) für das Quartal III/2009. Streitig ist, ob in diesem eine höhere Fallzahl im Hinblick auf den Weggang einer Vertragsärztin aus der Praxis zum Ende des Quartal II/2009 zu bestimmen ist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|