Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Lörrach - Kammern Radolfzell - vom 19.10.2011 -
Der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert wird auf 14.452,50 € festgesetzt. Der Vergleich hat einen Mehrwert in Höhe von 7.226,25 €.
2.Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
I.
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