I.
Gegenstand des Rechtsstreits war die Kündigungsschutzklage des Klägers vom 11.10.2006 gegen die betriebsbedingte Kündigung vom 28.09.2006 der Beklagten.
Die Kündigung stand im Zusammenhang mit dem Interessenausgleich und Sozialplan für die X GmbH, S , 5 K .
Die Parteien haben den Rechtsstreit beendet durch einen zwischen den Prozessbevollmächtigten vereinbarten Vergleich, der auf Antrag der Parteien gerichtlich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt worden ist.
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