ArbG Marburg, vom 13.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 648/01
Vergleichsgebühr; Vergleich nicht rechtshängiger Ansprüche, Prozesskostenhilfe
LAG Frankfurt/M., Beschluss vom 25.11.2003 - Aktenzeichen 13 Ta 356/03
DRsp Nr. 2004/7528
Vergleichsgebühr; Vergleich nicht rechtshängiger Ansprüche, Prozesskostenhilfe
»Die Erstattung einer Vergleichsgebühr aus der Landeskasse unter Berücksichtigung des "Mehrwerts" mitverglichener Ansprüche, die nicht rechtshängig waren, kommt nicht in Betracht, solange kein entsprechender Antrag auf ergänzende Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt und beschieden ist.«