LAG Hamm - Urteil vom 28.02.2008
17 Sa 2138/07
Normen:
TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 ; BAT § 29 Abschn. B Abs. 5, 7 ;
Vorinstanzen:
ArbG Herne, vom 31.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1870/07

Vergleichsentgelt bei Überleitung des Arbeitsnehmers mit ortszuschlagsberechtigter Ehefrau - mit öffentlicher Förderung betriebenes Krankenhaus der Caritas als Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes

LAG Hamm, Urteil vom 28.02.2008 - Aktenzeichen 17 Sa 2138/07

DRsp Nr. 2008/14345

Vergleichsentgelt bei Überleitung des Arbeitsnehmers mit ortszuschlagsberechtigter Ehefrau - mit öffentlicher Förderung betriebenes Krankenhaus der Caritas als Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes

»Das Vergleichsentgelt nach § 5 Abs. 2 TVÜ-VKA ist unter Einbeziehung eines Ortszuschlags der Stufe 1 zu bilden, wenn der Ehepartner/die Ehepartnerin der übergeleiteten Arbeitnehmerin/des übergeleiteten Arbeitnehmers im Geltungsbereich der AVR des Caritasverbandes im Betrieb eines Krankenhauses mit öffentlicher Förderung beschäftigt ist, auch wenn der übergeleitete Beschäftigte im September 2005 wegen der Gegenkonkurrenzklausel in der Anlage 1 V h Unterabs. 2 AVR-C einen Ortszuschlag der Stufe 2 erhalten hat.«

Normenkette:

TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 ; BAT § 29 Abschn. B Abs. 5, 7 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob das Vergleichsentgelt nach § 5 Abs. 2 TVÜ-VKA zur Überleitung des klägerischen Arbeitsverhältnisses in den TVÖD seit dem 01.08.2006 unter Einbeziehung des Ortszuschlages der Stufe 1 oder der Stufe 2 zu bilden ist.

Mit seiner am 19.07.2007 bei dem Arbeitsgericht Herne eingegangenen Klage begehrt der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von monatlich 106,90 EUR für die Monate August 2006 bis Juni 2007. Insgesamt verlangt er einen Betrag von 1.175,90 EUR nebst Zinsen.