Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zur Zahlung von Sozialkassenbeiträgen und Zinsen verpflichtet ist. Dabei ist vor allem umstritten, ob sich die Klägerin einen Vergleich entgegenhalten lassen muss, der zwischen der Insolvenzverwalterin der GbR und dem Beklagten abgeschlossen wurde.
Die Klägerin ist die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes
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