Vergleich der Gesamtfallwerte bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung
SG Marburg, Urteil vom 13.12.2006 - Aktenzeichen S 12 KA 797/06
DRsp Nr. 2007/3190
Vergleich der Gesamtfallwerte bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung
Für einen Vergleich der Gesamtfallwerte sind unterschiedliche Durchschnittswerte für Einzelwerte zwischen verschiedenen KZV-Bereichen ohne Bedeutung. Zulässig ist ein Vergleich mit dem Gesamtfallwert aller Zahnärzte des Zulassungsbezirks. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]