Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 01.02.2018 wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 47.029,50 EUR festgesetzt.
I.
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