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Der Kläger begehrt von der Beklagten Arbeitslosengeld (Alg) für den Zeitraum vom 27. Dezember 1994 bis 22. Januar 1995.
Der im Jahre 1939 geborene Kläger ist italienischer Staatsangehöriger. In der Zeit vom 22. Juli 1991 bis zum 10. Februar 1992 und vom 3. Juni 1992 bis 30. November 1992 war er als Verpacker bei einer Firma in Leverkusen beschäftigt. Vom 27. Oktober 1993 bis 20. Dezember 1994 war er in der JVA E. inhaftiert. Dort war er vom 20. Februar bis 20. Dezember 1994 beitragspflichtig beschäftigt.
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