I. Der Kläger begehrt von der beklagten Bundesanstalt für Arbeit (BA) Arbeitslosengeld (Alg) neben einer Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU) für die Zeit bis zum Beginn der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU).
Der am 15. Februar 1926 geborene Kläger war bis Ende 1983 als technischer Zeichner und Konstrukteur beschäftigt. Er bezog eine Rente wegen BU für die Zeit ab Juni 1983. Am 16. November 1984 beantragte er Alg. Die beklagte BA lehnte den Antrag ab, weil der Kläger nach dem arbeitsamtsärztlichen Gutachten nur eine kurzzeitige Beschäftigung (täglich 2 - 3 Stunden) ausüben könne (Bescheid vom 20. März 1985; Widerspruchsbescheid vom 12. April 1985).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|