A.
Die Vorlage betrifft die Frage, ob es verfassungswidrig ist, daß Ausländer mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, die vordem das Recht auf freiwillige Weiterversicherung hatten, nach dem Inkrafttreten des Rentenreformgesetzes 1972 keine freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mehr entrichten dürfen.
I. Im Jahr 1957 wurde das Recht zur freiwilligen Weiterversicherung neu geordnet. Dabei wurden keine Unterschiede zwischen In- und Ausländern gemacht, noch kam es darauf an, ob die Versicherten im In- oder Ausland wohnten.
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