I.
Die Sozialversicherung faßt besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen, in der Hauptsache die Arbeitnehmer, zu einer solidarischen Gemeinschaft zur Sicherung ihrer Daseinsgrundlagen gegen bestimmte Wechselfälle des Lebens zusammen. Sie ist im wesentlichen eine Pflichtversicherung, der diese Personengruppen allein auf Grund ihrer Beschäftigung als unselbständige Arbeitnehmer kraft Gesetzes angehören.
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