(einschließlich Abweichender Meinung[en]):
A.
Gegenstand der zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfassungsbeschwerden ist die Frage, ob es verfassungsgemäß ist, daß Ausländern, die sich freiwillig im Ausland aufhalten, keine Renten von einem deutschen Rentenversicherungsträger ausgezahlt werden.
I. 1. Die Zahlung von Leistungen der Angestelltenversicherung bei Aufenthalt der Berechtigten außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes ist in §§
Für Ausländer gilt §
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